Ausbildung Lehre
30 AK Infoservice www.arbeiterkammer.at Festlegung einer Lehrberechtigten bzw. eines Lehrberechtigten mit allen Rechten und Pflichten Überprüfung der beteiligten Betriebe auf die Ausbildungseignung Festlegung der konkreten Aufteilung der Ausbildungsinhalte auf die Betriebe im Feststellungsbescheid Ausbilderprüfung und Ausbilderkurs Wer Ausbilderin oder Ausbilder sein will, muss eigenberechtigt sein, also das 18. Lebensjahr vollendet haben. Notwendig ist auch der Nachweis über eine Prüfung oder einen Kurs. Möglichkeiten für den Nachweis Ausbilderprüfung, z. B. als Modul der Meister- oder sonstigen Befähigungsprüfung Ausbilderkurs mit abschließendem Fachgespräch Prüfung, die die Ausbilderprüfung ersetzt, z. B. eine Unternehmer-, Rechtsanwalts- oder Ziviltechnikerprüfung Inhalte der Prüfung bzw. des Kurses Ausbildungsziele aufgrund des Berufsbildes Ausbildungsplanung im Betrieb Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle der Ausbildung Verhaltensweisen der Ausbilder gegenüber dem Lehrling Wesentliche gesetzliche Fragen (BAG, KJBG, ASchG) Stellung der dualen Berufsausbildung im öster. Bildungssystem Ausbilderprüfung im Ausland Wurden Ausbilderprüfung oder Ausbilderkurs im Ausland abgelegt, sind für die Anerkennung in Österreich bestimmte Voraussetzungen zu beachten: Antrag auf Bescheid durch das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) Gleichwertigkeit Glaubhafte Kenntnis der österreichischen Rechtsvorschriften
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