Ausbildung Lehre

33 www.arbeiterkammer.at Wer hat welche Pflichten? Die Pflichten des Lehrberechtigten Eine gute Chefin oder ein guter Chef ist im besten Fall auch gut darin, Fertigkeiten des jeweiligen Berufs optimal an Lehrlinge weiterzugeben. Sie oder er übernimmt eine große Verantwortung, denn es geht um die Ausbildung von Jugendlichen und auch um die Vorbildwirkung für Jugendliche. Lehrberechtigte haben laut Berufsausbildungsgesetz (BAG) wichtige Pflichten, die auch im Lehrvertrag festgehalten sind. Diese sind gegen- über dem Lehrling oder dessen gesetzlichen Vertretern einzuhalten (Eltern oder sonstige Erziehungsberechtigte). Und: Die Ausbilderinnen und Ausbilder im Betrieb brauchen Zeit für die Erfüllung der Ausbildungsaufgaben und zur beruflichen Weiterbildung. Auch das muss seitens der Lehrberechtigten sichergestellt werden. Pflichten gegenüber dem Lehrling Die Übernahme von Kosten und Verantwortung für die ordnungs- gemäße Lehrlingsausbildung Die Sicherstellung der Ausbildung aufgrund des Berufsbildes Die Sicherstellung der Unterweisung des Lehrlings Die Vermeidung berufsfremder Arbeiten im Betrieb Die Rücksichtnahme auf die Kräfte des Lehrlings Den Schutz vor Misshandlungen und körperlichen Züchtigungen Die Verständigung des gesetzlichen Vertreters bei wichtigen Vor- kommnissen Die Anleitung zur korrekten Erfüllung der Aufgaben und zu ver- antwortungsbewusstem Verhalten Die Anhaltung zum regelmäßigen Berufsschulbesuch und die Frei- gabe der dafür erforderlichen Zeit

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