Ausbildung Lehre
34 AK Infoservice www.arbeiterkammer.at Das Achten auf den Stand der Ausbildung in der Berufsschule Die Freigabe der erforderlichen Zeit für die Ablegung der Lehr- abschlussprüfung oder einer Teilprüfung Der Ersatz der Prüfungstaxe beim erstmaligen Antritt zur Lehrab- schlussprüfung in der Lehrzeit oder in der Weiterverwendungszeit Die Auszahlung der Lehrlingsentschädigung Die Übernahme der Internatskosten Lehrberechtigte können den Ersatz der Internatskosten bei der Lehrlingsstelle beantragen. Keinen Kostenersatz erhalten Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände Pflichten gegenüber der Lehrlingsstelle Die rasche Information über: Umstände, die eine Veränderung der Dauer des Lehrverhältnisses bewirken Die Beendigung eines Lehrverhältnisses aus einem bestimmten Grund sowie über die vorzeitige Auflösung eines Lehrverhältnisses Die Betrauung und den Wechsel des Ausbilders oder der Aus- bildungsleitung Weiters: Die Anmeldung des Lehrvertrags zur Eintragung innerhalb von 3 Wochen ab Beginn des Lehrverhältnisses Die Meldung von Änderungen im Lehrvertrag innerhalb von 4 Wochen Die Pflichten des Lehrlings Ziel der Lehrausbildung ist die Erlernung eines Lehrberufs und die erfolgreiche Ablegung der Lehrabschlussprüfung. Hier ist auch der Lehrling selbst gefordert. Deshalb sind im BAG auch einige Pflichten für Lehrlinge festgehalten.
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