Ausbildung Lehre
35 www.arbeiterkammer.at Pflichten des Lehrlings Das Bemühen, die für den Lehrberuf erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse zu erwerben Der Besuch der Berufsschule Die ordnungsgemäße Erfüllung der übertragenen Aufgaben während der Ausbildung Das Einfügen in die betriebliche Ordnung Das Wahren von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen Der sorgsame Umgang mit den zur Verfügung gestellten Werk- stoffen, Werkzeugen und Geräten Die prompte Verständigung im Falle der Arbeitsverhinderung Die Vorlegung des Berufsschulzeugnisses Die Vorlegung von Schulheften, -arbeiten und sonstigen Unterlagen der Berufsschule, wenn das verlangt wird Erziehungsberechtigte gefordert Ist der Lehrling noch minderjährig, liegt auch bei den gesetzlichen Vertretern Verantwortung. Sie müssen im Zusammenwirken mit den Lehrberechtigten den Lehrling zur Erfüllung seiner Pflichten nach dem BAG und dem Lehrvertrag anhalten. Wer hat welche Pflichten?
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