Ausbildung Lehre

39 www.arbeiterkammer.at mit Matura oder zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses benötigen zusätzliche Zeit. Eine verlängerte Lehrzeit kann vereinbart werden. Not- wendig dafür sind ein Antrag der beiden Lehrvertragsparteien bei der Lehrlingsstelle sowie die Anpassung des Lehrvertrags. Das Lehrverhältnis verlängert sich um so viele Arbeitstage wie für die Vorbereitung während der Lehrzeit benötigt werden. Werden die Vor- bereitungen abgebrochen, ist die Dauer des Lehrverhältnisses wieder anzupassen. Internationale Ausbildungsprogramme Viele junge Menschen interessieren sich auch für eine Ausbildung im Ausland. In welchem Ausmaß die Teilnahme an internationalen Aus- bildungsprogrammen auf die Lehrzeit angerechnet wird, hängt von der Art des Programms ab. Bei Ausbildungsprogrammen allgemeiner Art, wie z. B. die Erlernung einer Fremdsprache, können pro Lehrjahr 4 Monate als Lehrzeit an- gerechnet werden. Kommt es in dieser Zeit zu einem Verhinderungs- grund, zum Beispiel durch Krankheit, muss diese Zeit berücksichtigt werden. Überschreiten das Ausbildungsprogramm im Ausland und der Verhinderungsgrund in einem Lehrjahr 4 Monate, muss die oder der Lehrberechtigte dem Lehrling einen Ergänzungslehrvertrag anbieten. Die Lehrzeit verlängert sich damit. Entspricht das internationale Ausbildungsprogramm dem Berufsbild und dem Lehrjahr des Lehrberufs, dann werden 6 Monate pro Lehrjahr angerechnet. Hier gibt es keine Zusammenrechnung mit anderen Ver- hinderungszeiten. Dauert die Ausbildung länger, benötigt man einen Ergänzungslehrvertrag. Spezielle Ausbildung und Lehrausbildung Auch die Kombination einer speziellen Ausbildung mit einer Lehr- ausbildung kann länger dauern. Das betrifft zum Beispiel eine Spitzen- sportausbildung in Kombination mit einer Lehre. Lehrberechtigte und Lehrlinge können eine um bis zu 18 Monate verlängerte Lehrzeit ver- einbaren. Vorausgesetzt, der Lehrling kann durch diese Verlängerung das Lehrziel trotz der zusätzlichen speziellen Ausbildung erreichen. Dafür nötig sind ein Antrag bei der Lehrlingsstelle und eine Stellung- nahme des Landes-Berufsausbildungsbeirates. Wann wird ein Lehrverhältnis beendet?

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