Ausbildung Lehre
40 www.arbeiterkammer.at Das Lehrzeugnis Wird die Lehre beendet oder das Lehrverhältnis vorzeitig aufgelöst, hat die oder der Lehrberechtigte ein Zeugnis auszustellen. Dies erfolgt auf Kosten des Unternehmens. Das Zeugnis enthält Angaben über den Lehrberuf und die Dauer des Lehrverhältnisses. Formulierungen im Zeugnis, die dem Lehrling das Fortkom- men erschweren, sind nicht erlaubt. Vorzeitige Auflösung des Lehr- vertrages Laut Gesetz Das Lehrverhältnis kann aus unterschiedlichen Gründen vorzeitig und automatisch beendet werden. Ist die Lehrzeit laut Gesetz beendet, ist keine Erklärung der Parteien des Lehrvertrages notwendig (Ex lege). Dem Lehrling steht in diesem Fall Geld zu: die anteilsmäßigen Teile der im Kollektivvertrag vorgesehenen Sonderzahlungen sowie die finanzielle Abgeltung des Urlaubs. Ein Schadenersatz für die Rest- lehrzeit ist nicht vorgesehen. Gründe für die Auflösung Ablauf der Lehrzeit wie im Lehrvertrag vereinbart Erfolgreiche Ablegung der Lehrabschlussprüfung vor dem Lehr- zeitende Tod des Lehrlings Verweigerung oder Löschung der Eintragung des Lehrvertrags Tod des Lehrberechtigten ohne Bestellung einer Ausbilderin oder eines Ausbilders Verbot der Lehrlingsausbildung für die Lehrberechtigte oder den Lehrberechtigten Verlust oder Zurücklegung der Gewerbeberechtigung, die für die Lehrausbildung erforderlich ist AK Infoservice
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