Ausbildung Lehre
46 AK Infoservice www.arbeiterkammer.at Wer ist in die Mediation einzubeziehen? Der bzw. die Lehrberechtigte Der Lehrling Die gesetzliche Vertretung bei minderjährigen Lehrlingen Auf Verlangen des Lehrlings eine Person seines Vertrauens Wann ist die Mediation beendet? Das Mediationsverfahren ist beendet, wenn ein Ergebnis erzielt wurde oder wenn die Mediatorin bzw. der Mediator dieses als beendet sieht. 2 Ergebnisse sind möglich: Die bzw. der Lehrberechtigte ist bereit, das Lehrverhältnis fortzusetzen. Oder der Lehrling erklärt, dass er nicht auf die Fortsetzung des Lehrverhältnisses besteht. In zeitlicher Hinsicht endet die Mediation mit Beginn des 5.Werktages vor Ablauf des 11. bzw. des 23. Lehrmonats. Benachrichtigung des Arbeitsmarktservice (AMS) Wird das Lehrverhältnis nach der Mediation aufgelöst, muss dies unverzüglich der Lehrlingsstelle mitgeteilt werden. Die Lehrlingsstelle wiederum verständigt das AMS. Sobald das AMS über das Ende des Lehrverhältnisses informiert ist, muss es den Lehrling innerhalb von 3 Monaten an einen neuen Aus- bildungsplatz vermitteln. Damit wird ein reibungsloser Ausbildungs- übertritt auf einen Ersatzausbildungsplatz ermöglicht. Der Lehrling muss das AMS über seinen Wunsch nach Fort- setzung seiner Ausbildung informieren. Eine außerordentliche Auflösung des Lehrverhältnisses durch Lehrberechtigte ist nicht möglich in Fällen des besonderen Kündigungsschutzes nach dem Mutterschutzgesetz, Väter- karenzgesetz, Arbeitsplatzsicherungsgesetz, Behinderten- einstellungsgesetz und für Mitglieder des Jugendvertrauens- rates und Betriebsrates nach dem Arbeitsverfassungsgesetz.
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