Ausbildung Lehre

52 AK Infoservice www.arbeiterkammer.at Die Lehrabschlussprüfung Am Ende der Lehrzeit steht die Lehrabschlussprüfung (LAP). Die Lehrlingsstelle ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass alle Lehrlinge die LAP auch ablegen können. Die Prüfung kann im erlernten Lehrberuf oder in einem verwandten Lehrberuf absolviert werden. In allen Fällen wird festgestellt, ob sich der Lehrling die Fertigkeiten und Kenntnisse seines Berufs angeeignet hat und sie auch fachgerecht ausführen kann. Die LAP wird vor einer Prüfungskommission abgelegt, welche von der Lehrlingsstelle eingerichtet wird. Sie besteht aus einer oder einem Vorsitzenden sowie 2 Beisitzerinnen bzw. Beisitzern. Die LAP besteht aus einer praktischen und einer theoreti- schen (schriftlichen) Prüfung. Hat der Lehrling bereits das Lehrziel der letzten Klasse der Berufs- schule erreicht, entfällt die theoretische Prüfung. Die theoretische Prüfung kann auch beim Nachweis eines erfolgreichen Abschlusses einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule entfallen. Welche Kosten fallen an? Förderung für Vorbereitungskurse Der Besuch von anerkannten Vorbereitungskursen auf die LAP wird gefördert. Bei Antrag durch den Lehrling gilt: Ab 1. Juli 2017 werden die ge- samten Kurskosten in marktkonformer Höhe ersetzt. Vorausgesetzt, der Kurs findet innerhalb von 12 Monaten vor Lehrzeitende bis maximal 36 Monate nach Lehrzeitende statt. Diese Regelung gilt für alle Lehrlinge, ausgenommen sind Jugendliche in Ausbildungs- einrichtungen (Antrag über Lehrlingsstelle). Bei Antrag durch den Betrieb gilt: Die Kurskosten werden bis maxi- mal 500 Euro pro Lehrling ersetzt. Der Betrieb muss 25 Prozent der Kosten übernehmen und die Kurszeiten auf die Arbeitszeit an- rechnen. Von dieser Regelung ausgenommen sind Gebietskörper-

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