Ausbildung Lehre
53 www.arbeiterkammer.at Wie sieht der Lehrabschluss aus? schaften, politische Parteien und Ausbildungseinrichtungen (Antrag über Lehrlingsstelle). Prüfungsmaterialien und -taxe Tritt man zum ersten Mal zur Prüfung an, werden die Prüfungsmateri- alien kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine Prüfungstaxe ist allerdings zu bezahlen, diese kann man sich jedoch vom Lehrbetrieb zurück- holen. Voraussetzung ist der erstmalige Antritt während der Lehrzeit oder in der Weiterverwendungszeit. Antrag auf Zulassung zur Prüfung Zur Prüfung können sich anmelden: Lehrlinge, frühestens 6 Monate vor Ende der Lehrzeit Lehrlinge ab Beginn ihres letzten Lehrjahres, wenn sie die Berufs- schule erfolgreich abgeschlossen haben und der Lehrbetrieb zustimmt Lehrlinge ab Beginn ihres letzten Lehrjahres, wenn sie die Berufs- schule erfolgreich abgeschlossen haben und das Lehrverhältnis einvernehmlich oder ohne Verschulden des Lehrlings vorzeitig auf- gelöst wurde oder vorzeitig geendet hat Personen, deren Schulausbildung als Lehrzeit angerechnet wird Folgende Dokumente sind dem Antrag beizulegen: Nachweis über die Dauer der zurückgelegten Lehrzeit Nachweis über die Dauer der anzurechnenden Lehrzeit (vorher- gehende Lehr-, Ausbildungs- oder Vorlehrzeit) Nachweis über im Ausland zurückgelegte Lehrzeiten oder vergleichbare berufsorientierte Ausbildungszeiten Nachweis über den Besuch der Berufsschule oder über die Befreiung von der Berufsschulpflicht Zeugnis einer Schule, deren Besuch die Lehrzeit ganz oder teil- weise ersetzt Bestätigung der Zahlung der Prüfungstaxe
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