Ausbildung Lehre
55 www.arbeiterkammer.at Beabsichtigt die Lehrlingsstelle dem Antrag der Prüfungs- werberin bzw. des Prüfungswerbers zur ausnahmsweisen Prüfung nicht stattzugeben, ist die Arbeiterkammer (AK) einzuschalten. Ebenso muss der AK eine Ausfertigung des Bescheides übermittelt werden. Die AK hat das Recht auf Beschwerde bzw. Revision. Zulassung nach systematischer Ausbildung Eine Regelung gibt es auch für Schülerinnen und Schüler an Schulen mit einer zusätzlichen systematischen Ausbildung in einem Lehrberuf. Die Prüfungswerberinnen und -werber können am Ende der 12. Schul- stufe zur LAP antreten. Der Antritt in der 12. Schulstufe zur LAP soll die Vorbereitung in der 13. Schulstufe auf die Reifeprüfung erleichtern. Dies betrifft z. B. Schülerinnen und Schüler von Gymnasien mit einem Angebot an Lehrberufen, berufsbildende höhere Schulen, Handels- akademien, HTL oder humanberufliche Schulen. Den Antrag auf Zulassung kann man ein halbes Jahr vor Ende dieser Schulstufe bei der zuständigen Lehrlingsstelle stellen. Bei erfolgreicher Absolvierung der 12. Schulstufe entfällt die theoretische Prüfung. Wann wird die Prüfung abgelegt? Wann die LAP abgelegt wird, hängt von der Form der Berufsschule ab. Die frühesten Termine sind: In den letzten 10 Wochen der Lehrzeit Bei Besuch einer lehrgangsmäßigen Berufsschule: nicht vor dem Ende des letzten Lehrganges Bei Besuch einer ganzjährigen oder saisonmäßigen Berufsschule: 6 Wochen vor Ende des Unterrichtsjahres Bei Lehrberufen mit 2½- oder 3½-jähriger Dauer: 6 Wochen vor Beendigung der Berufsschulpflicht Wie sieht der Lehrabschluss aus?
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