Ausbildung Lehre
56 AK Infoservice www.arbeiterkammer.at Die Prüfungsordnung Die allgemeine Prüfungsordnung gilt für alle Lehrberufe und enthält: Die Höhe der Prüfungstaxe und der Prüferentschädigung Die Regelungen bezüglich des Prüfungsvorganges Die Prüfungsniederschrift Für die einzelnen Lehrberufe enthalten die Prüfungsordnungen außerdem: Bestimmungen über die Gegenstände der praktischen und theoreti- schen Prüfung Bestimmungen, welche Gegenstände der praktischen Prüfung bei einer Zusatzprüfung geprüft werden Was stellt die Prüfungskommission fest? Im Rahmen der LAP stellt die Prüfungskommission fest, ob und wie die Prüfung bestanden wurde: mit Auszeichnung, gutem Erfolg, bestanden oder nicht bestanden. Die Zeugnisvergabe Nach dem Abschluss der LAP erhält der Prüfling von der Lehrlingsstelle ein Prüfungszeugnis und einen Lehrbrief (auf Antrag des Prüflings). Wiederholung der Prüfung Die LAP wurde nicht bestanden? Dann tritt der Lehrling bzw. der Prüf- ling erneut an. Geprüft werden bei der Wiederholung nur die zuvor negativ bewerteten Prüfungsgegenstände. Die Zahlung der Prüfungstaxe entfällt, ebenso die Kosten für die Prüfungsmaterialien (für den Zweit- und Drittantritt). Voraussetzung ist, dass der Prüfling den nächsten Prüfungstermin wahrnimmt und nicht ohne gerechtfertigten Grund fernbleibt. Die Prüfungsordnungen finden Sie unter www.bmdw.gv.at (Berufsausbildung).
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