Ausbildung Lehre

58 AK Infoservice www.arbeiterkammer.at Die Zusatzprüfung Nach dem Lehrabschluss kann man auch eine Zusatzprüfung in einem fachlich nahestehenden Berufsbereich ablegen. Sie gilt als LAP im betreffenden Lehrberuf und bezieht sich auf die Gegenstände der praktischen Prüfung. Bei modularen Lehrberufen konzentriert sich die Zusatzprüfung auf die jeweiligen Haupt- bzw. Spezialmodule. Die Zusatzprüfung kann abgelegt werden: Nach einer LAP in einem Lehrberuf Nach einer Facharbeiterprüfung in einem land- und forstwirtschaft- lichen Lehrberuf Nach einer Reifeprüfung an einer allgemein bildenden höheren Schule mit berufsbildenden Inhalten Nach einer Reife- oder Diplomprüfung an einer berufsbildenden höheren Schule (einschließlich der höheren land- und forstwirt- schaftlichen Lehranstalten) Nach dem Abschluss einer mindestens 2-jährigen berufsbildenden mittleren Schule (einschließlich land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen) In Lehrberufen aus dem Berufsbereich der Ausbildung In Lehrberufen, die dem erlernten Beruf nahe stehen oder mit ihm verwandt sind Die Zusatzprüfung bietet sich z. B. für einen verwandten Berufsbereich an. Samira Schlau hat den Beruf der Finanzdienstleistungs- kauffrau gelernt und die LAP gemacht. Mit einer erfolgreichen Zusatzprüfung im Lehrberuf Bankkauffrau, der mit ihrem Lehr- beruf verwandt ist, hat sie einen weiteren Lehrabschluss in der Tasche.

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