Ausbildung Lehre

59 www.arbeiterkammer.at Prüfungstermin Der Prüfungstermin für die Zusatzprüfung darf nicht vor dem Zeitpunkt liegen, zu dem die Prüfungswerberin oder der Prüfungswerber als Lehr- ling im betreffenden Lehrberuf frühestens die LAP hätte ablegen dürfen. Entfall von Prüfungsteilen Teile der praktischen Prüfung können entfallen, wenn es sachlich vertretbar ist. Das ist der Fall, wenn sich die Ausbildungsinhalte nahe stehen. Festgelegt wird dies vom Bundesministerium für Digitalisie- rung und Wirtschaftsstandort (BMDW) in den Prüfungsordnungen der betreffenden Lehrberufe. Für wen gilt das? Für Personen, die eine LAP in einem Lehrberuf abgelegt haben Für Personen, die eine berufliche Erstausbildung und einen an- erkannten Vorbereitungskurs für die LAP absolviert haben Auch die Prüfungswerberin bzw. der Prüfungswerber kann beantragen, dass Teile der praktischen Prüfung nicht abgelegt werden müssen. Sachliche Begründung sind wieder die fachlich nahestehenden Ausbil- dungsinhalte. Die Festlegung erfolgt dann durch die Lehrlingsstelle. Wen betrifft das? Personen, die eine Reifeprüfung an einer allgemein bildenden höheren Schule mit berufsbildenden Inhalten abgelegt haben Personen, die eine Reife- und Diplomprüfung an einer berufs- bildenden höheren Schule (einschließlich der höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt) abgelegt haben Personen, die eine 4-jährige berufsbildende mittlere Schule oder eine ihrer Sonderformen abgeschlossen haben Wie sieht der Lehrabschluss aus?

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