Ausbildung Lehre
60 AK Infoservice www.arbeiterkammer.at Ausbildung im Ausland Berufliche Ausbildungszeiten im Ausland und ausländische Prüfungs- zeugnisse sind in Österreich nicht immer gültig. Abgelegte Prüfungen im Ausland Ob ausländische Prüfungszeugnisse den österreichischen gleich- wertig sind, stellt das BMDW fest. Oder die Gleichwertigkeit wird in Staatsverträgen festgelegt. Eine Verordnung zur LAP gibt es betreffend Südtirol, einen Staatsvertrag mit Deutschland und Ungarn. Details dazu finden Sie auf www.bmdw.gv.at/Berufsausbildung Kommt weder eine Verordnung noch der Staatsvertrag in Betracht, kann ein Antrag auf Gleichhaltung beim BMDW gestellt werden. Das Ministerium kann die Prüfung der österreichischen Version gleich- stellen, wenn sie nachweislich gleichwertig ist. Das bedeutet: Die Berufsausbildung sowie die laut Prüfung nach- gewiesenen Fertigkeiten und Kenntnisse müssen gleichwertig sein. Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller muss in der Lage sein, die entsprechenden Tätigkeiten im Lehrberuf fachgerecht auszuführen. Salvatore Sanchez kommt aus Kuba, wo er die Prüfung im Beruf Bäckereiarbeiter ablegte. Der junge Mann möchte auch in Österreich als Facharbeiter in einer Bäckerei arbeiten. Er stellt beim BMDW einen Antrag auf Gleichhaltung seiner Prüfung mit der LAP im österreichischen Lehrberuf Bäcker oder auf Zulassung zur LAP, falls die von ihm vorgelegten Unterlagen nicht zum Nachweis der Gleichwertigkeit seiner Ausbildung ausreichen. Das BMDW entscheidet über seinen Antrag mit Bescheid. Verkleinerte LAP Ist die im Ausland absolvierte Prüfung nicht gleichgestellt, kann man zu einer verkleinerten LAP zugelassen werden. Das BMDW entscheidet, welche Gegenstände des praktischen Teils der LAP absolviert werden müssen. Die Voraussetzungen dafür sind:
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