Ausbildung Lehre

61 www.arbeiterkammer.at Die im Ausland zurückgelegte Berufsausbildung kommt in weiten Bereichen einer Lehrausbildung in Österreich gleich Die bei der Prüfung im Ausland nachgewiesenen Fertigkeiten und Kenntnissen kommen in weiten Bereichen dem Zweck der österrei- chischen LAP nahe Ausbildungszeiten Für die Gleichhaltung ausländischer berufsorientierter Ausbildungs- zeiten gibt es bis dato keine Staatsverträge. Diese Ausbildungszeiten können über Antrag beim Landes-Berufsausbildungsbeirat angerechnet werden. Das BMDW kann Ausbildungszeiten im Rahmen internatio- naler Ausbildungsprogramme anrechnen. Berufsausbildung durch Schul- abschluss Das Prüfungszeugnis einer berufsbildenden (mittleren oder höheren) Schule gilt für spezielle Bereiche zumindest als Nachweis einer fach- einschlägigen Lehrausbildung mit entsprechender LAP. Für welche Schultypen gilt das? Für mindestens 3-jährige berufsbildende mittlere Schulen Für mindestens 3-jährige land- und forstwirtschaftliche Fachschulen Für berufsbildende höhere Schulen Für Sonderformen dieser Schulen Für welche Bereiche gilt das Prüfungszeugnis als Nachweis? Für die berufliche Qualifikation (z. B. Gewerberecht) Für das Arbeitsrecht einschließlich Kollektivverträge (z. B. Entgelt) Für das Sozialversicherungsrecht (z. B. Berufsschutz) Welche Schul- und Lehrabschlüsse gleichwertig sind, ist vom BMWFJ, jetzt BMDW, durch einen Erlass festgelegt. Gleichwertig sind z. B. Handelsakademie und Bürokauffrau bzw. -mann Wie sieht der Lehrabschluss aus?

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