Ausbildung Lehre
63 www.arbeiterkammer.at IN DIESEM KAPITEL ERFAHREN SIE, WELCHE ARBEITS- UND SOZIALRECHTLICHEN BESTIMMUNGEN GELTEN. 7 Wie sind Entlohnung, Abfertigung und Urlaub geregelt? Die Lehrlingsentschädigung Die Höhe der Lehrlingsentschädigung richtet sich nach dem Kollektiv- vertrag oder einer individuellen Vereinbarung. Krankheit oder Arbeitsunfall Es kann immer etwas passieren. Fällt der Lehrling aus, steht ihm eine Lehrlingsentschädigung oder ein Teilentgelt zu. Abfertigung Neu Die Beitragspflicht zur Betrieblichen Vorsorgekasse gilt bereits für Lehrlinge. Das Urlaubsrecht 30 Werktage im Jahr stehen jedem Lehrling als Urlaub zu. Das Bau- gewerbe hat eine spezielle Regelung.
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