Ausbildung Lehre
64 AK Infoservice www.arbeiterkammer.at Die Lehrlingsentschädigung Jeder Lehrling bekommt eine monatliche Lehrlingsentschädigung. Die Höhe des Betrags ist gestaffelt nach Lehrjahren und durch den Kollek- tivvertrag (KV) geregelt. Abhängig vom KV hat der Lehrling auch An- spruch auf eine Weihnachtsremuneration (Weihnachtsgeld) und einen Urlaubszuschuss (Urlaubsgeld). Die Kollektivverträge werden zwischen den Gewerkschaften (ÖGB) und der Wirtschaftskammer (WK) verhandelt und abgeschlossen. Ist für einen Lehrberuf keine kollektivvertragliche Lehrlingsentschädigung vorgesehen, richtet sich das Geld nach der individuellen Vereinbarung mit der oder dem Lehrberechtigten. Schule oder Ausland Die Lehrlingsentschädigung steht auch in diesen Fällen zu: Während des Besuchs der Berufsschule Für die Zeit der Lehrabschlussprüfung und von Teilprüfungen Während einer berufsorientierten Ausbildung im Ausland, wenn der Lehrling vom Betrieb zu dieser Ausbildung geschickt wurde Krankheit oder Arbeitsunfall Auch im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls besteht Anspruch auf eine Lehrlingsentschädigung oder ein Teilentgelt. Krankheit Ist ein Lehrling durch Krankheit verhindert, seiner Arbeit nachzugehen, dann stehen ihm pro Lehrjahr folgende Beträge zu: 8 Wochen lang die volle Lehrlingsentschädigung 4 weitere Wochen ein Teilentgelt in der Höhe des Unterschieds- betrages zwischen der vollen Lehrlingsentschädigung und dem Krankengeld der Krankenkasse Achtung! Bis 30. Juni 2018 war dieser Anspruch niedriger: 4 Wochen volle Lehrlingsentschädigung und 2 Wochen Teilentgelt. Dieser „alte“
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