Ausbildung Lehre
5 www.arbeiterkammer.at Arbeiterkammern und Gewerk- schaften setzen sich ein Ohne Ausbildung keine Zukunft. Eine gute und umfassende berufliche Erstausbildung ist die Grundlage für den weiteren Erfolg von Jugend- lichen – im Beruf und in der Weiterqualifizierung. Für die Arbeiterkam- mern (AK) und die Gewerkschaften (ÖGB) als Interessenvertretungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist eine gute berufliche Ausbildung eines der wichtigsten Anliegen. Auch für Unternehmen ist die Qualität ihrer Arbeitskräfte unerlässlich. In hoch entwickelten Industrieländern wie Österreich ist sie ein ent- scheidender Wettbewerbsfaktor und bedeutend für den Wirtschafts- standort. Eine qualifizierte Ausbildung der Jugend als Grundlage für das berufliche Weiterkommen ist eine der obersten Prioritä- ten der AK. Wie sind die Arbeiterkammern organisiert? Die Arbeiterkammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und verwalten sich selbst. Ihre gesetzliche Aufgabe erfüllen sie durch dazu berufene Organe. Diese sind: Die Vollversammlung Der Vorstand Die Präsidentin oder der Präsident Die Ausschüsse Die Fachausschüsse Wichtigstes Organ der AK ist die Vollversammlung. Alle 5 Jahre findet eine Arbeiterkammerwahl statt, bei der die Mitglieder der Vollversamm- lung, also die Kammerrätinnen und Kammerräte, gewählt werden. Kammerzugehörige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlen eine Umlage, mit der die Tätigkeit der Arbeiterkammern finanziert wird. Lehrlinge zahlen keinen Beitrag. Warum ist uns die Lehre so wichtig?
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