Ausbildung Lehre

69 www.arbeiterkammer.at Anwartschaft: Die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber muss pro Anwartschaftswoche einen Zuschlag an die BUAK bezahlen, dessen Höhe durch Verordnung des Bundes- ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsu­ mentenschutz (BMASGK) geregelt ist. Die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer erwirbt als Anwartschaft einen be- stimmten Anteil der in der Anwartschaftsperiode geleisteten Zuschläge. Das Urlaubsentgelt entspricht den in der Anwartschaftsperiode erworbenen Anwartschaften und der Dauer des Urlaubs. Informationen zu den Urlaubsbestimmungen im Bau- gewerbe finden Sie unter www.buak.at Wie sind Entlohnung, Abfertigung und Urlaub geregelt?

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