Ausbildung Lehre
70 AK Infoservice www.arbeiterkammer.at Was fällt unter den Jugendarbeitsschutz? Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz (KJBG) Jugendliche sind schutzbedürftiger als Erwachsene. Arbeits- und Unterrichtszeit sind genau geregelt. Freizeit und Ruhezeit In der Nacht, an Sonn- und Feiertagen wird nicht gearbeitet. Mit einigen Ausnahmen. Gesundheitsschutz und weitere Vorschriften Jugendliche müssen über mögliche Gefahren im Betrieb Bescheid wissen. Auch Vorsorgeuntersuchungen sollen die Gesundheit erhalten. HIER ERFAHREN SIE, WELCHE VORSCHRIFTEN ES ZUM SCHUTZ VON JUGENDLICHEN BEI DER ARBEIT GIBT. 8
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