Ausbildung Lehre

71 www.arbeiterkammer.at Kinder- und Jugendlichen-Beschäfti- gungsgesetz (KJBG) Jugendliche befinden sich in einer Phase der psychischen und physi- schen Veränderung. Als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind sie schutzbedürftiger als Erwachsene. Für 15- bis 18-Jährige gelten daher die Bestimmungen des KJBG. Die Arbeits- und Unterrichtszeiten sind genau geregelt. Aber wer ist jugendlich und wer noch Kind? Definition Kinder laut KJBG Minderjährige bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres Minderjährige bis zur späteren Beendigung der Schulpflicht In Ausnahmefällen dürfen Minderjährige, die die Schulpflicht vollendet, aber das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beschäftigt werden: In einem Lehrverhältnis In einem Ferialpraktikum Im Rahmen eines Pflichtpraktikums In einem Ausbildungsverhältnis mit Teilqualifikation Definition Jugendliche laut KJBG Personen, die nicht mehr als Kinder gelten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Wie ist die Arbeitszeit geregelt? Arbeitszeit Jugendliche Nicht mehr als 8 Stunden täglich Nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich Die tägliche und wöchentliche Normalarbeitszeit darf nicht überschritten werden. Es gibt aber Ausnahmen: Um eine längere Wochenfreizeit zu erreichen, z. B. Verlängerung der täglichen Arbeitszeit auf 9 Stunden, um am Freitag Frühschluss zu machen Was fällt unter den Jugendarbeitsschutz?

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