Ausbildung Lehre

78 AK Infoservice www.arbeiterkammer.at Folgende Unterweisungen sind notwendig: Die Verwendung der Maschinen Das Arbeiten mit Gasen, Chemikalien Das Arbeiten und Verhalten auf gefährlichen Arbeitsstellen Bestehende Schutzvorkehrungen und ihre Handhabung Die Unterweisungen müssen mindestens einmal jährlich stattfinden. Ein Mitglied des Betriebsrates bzw. Jugend- vertrauensrates ist beizuziehen. Jugendlichenuntersuchung Gesundheit ist das wichtigste Gut. Jugendlichenuntersuchungen dienen der Vorsorge. Das Ziel ist die frühzeitige Erkennung von Krank- heiten, die hauptsächlich bei Jugendlichen auftreten. Durch Beratung oder medizinische Maßnahmen können notwendige Schritte veranlasst werden. Wichtig ist auch, auf die Einstellung der Jugendlichen zur Erhaltung ihrer Gesundheit einzuwirken. Die Arbeitgeberseite hat die Aufgabe, Jugendliche zur Teilnahme an der Untersuchung anzuhalten und ihnen die erforderliche (bezahlte) Freizeit zu gewähren. Arbeitsinspektion Das Arbeitsinspektorat überwacht die Einhaltung der Vorschriften über den Jugendarbeitsschutz. Sind in Betrieben Ausnahmen bei den Arbeitsverhältnissen für Jugendliche geplant, müssen diese bewilligt werden. Das Inspektorat muss dazu im Vorfeld die Jugendschutzstelle der zuständigen Arbeiterkammer (AK) anhören.

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