Ausbildung Lehre
81 www.arbeiterkammer.at Was gilt bei Präsenzdienst und Schwangerschaft? wird beim Militärkommando bzw. bei der Zivildienstserviceagentur eingebracht. Er beinhaltet u. a. die voraussichtliche Zeit der Prüfung und die Bestätigung der zuständigen Lehrlingsstelle. Mutterschutz und Karenz Was passiert bei Schwangerschaft und Mutterschaft? Für weibliche Lehrlinge und jugendliche Arbeitnehmerinnen gelten die Bestimmun- gen des Mutterschutzgesetzes. Eine Schwangerschaft muss der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber so rasch wie möglich mit einer ärztlichen Bestätigung mitgeteilt werden. In der Probezeit gilt der Kündigungs- und Entlassungs- schutz nach dem MSchG nicht. Wird das Lehrverhältnis aufgrund der Schwangerschaft aufgelöst, liegt eine Diskriminierung nach dem Gleich- behandlungsgesetz vor. Achtung: Bei einer Bekämpfung der Auflösung nach dem Gleichbehandlungsgesetz sind kurze Fristen zu beachten. Wenden Sie sich daher in einem solchen Fall rasch an Ihre Arbeiterkammer oder Ihre Gewerkschaft. Vorschriften während der Schwangerschaft und Stillzeit Keine Überstunden Keine Arbeit über die gesetzlich oder kollektivvertraglich zulässige tägliche Arbeitszeit Nicht mehr als 9 Stunden Arbeitszeit am Tag Nicht mehr als 40 Stunden Arbeitszeit pro Woche Besondere Verwendungsbeschränkungen Die Schutzbestimmungen des Mutterschutzgesetzes gelten auch für junge Frauen, die in einer überbetrieblichen Ausbildungseinrichtung ausgebildet werden. Dies betrifft u. a. Beschäftigungsverbote für wer- dende und stillende Mütter, Verbot der Nachtarbeit und der Sonn- und Feiertagsarbeit.
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