Ausbildung Lehre

84 AK Infoservice www.arbeiterkammer.at Welche Arbeiten sind nicht erlaubt? Gesetzliche Bestimmungen Lehrberechtigte müssen Jugendliche vor Gefahren im Job bewahren. Verbotene Betriebe Sexshops oder Wettbüros sind keine Arbeitsplätze für jugendliche Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer und Lehrlinge. Verbotene Arbeiten Gefährliche Arbeitsstoffe sowie gewisse psychische und physische Belastungen sind nicht oder nur unter Aufsicht erlaubt. Das Arbeitsinspektorat Das Arbeitsinspektorat entscheidet über Verbote und Ausnahmen. IN DIESEM KAPITEL ERFAHREN SIE, WELCHE ARBEITEN FÜR LEHRLINGE NICHT GEEIGNET ODER VERBOTEN SIND. 10

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