Ausbildung Lehre
86 AK Infoservice www.arbeiterkammer.at nach den Ausbildungsvorschriften unbedingt erforderlich ist. Manche Arbeiten sind für Jugendliche nur unter Aufsicht erlaubt. Eine fachkundige Person muss bereitstehen und jederzeit eingreifen können. Unterricht in der Berufsschule Eine Gefahrenunterweisung findet auch im Rahmen des Berufsschul- unterrichts statt. Die theoretische und praktische Unterweisung zur Unfallverhütung erfolgt in 24 Unterrichtseinheiten – nach den Richt- linien der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt. Verbotene Betriebe Manche Arbeitsplätze und Tätigkeiten sind für jugendliche Arbeitneh- merinnen und Arbeitnehmer nicht geeignet und gesetzlich verboten. Beschäftigungen in Sexshops und ähnlichen Betrieben Herstellung, Vertrieb und Vorführung pornografischer Produkte Beschäftigungen in Wettbüros und für alle Tätigkeiten, die eine gewerbsmäßige Vermittlung und einen gewerbsmäßigen Abschluss von Wetten betreffen Beschäftigungen an der Kasse in Glücksspielhallen mit Automaten mit Geld- oder Sachwertgewinnen Verbotene Arbeiten Jugendliche in Ausbildung dürfen nicht mit gefährlichen Arbeitsstoffen und Arbeitsmitteln sowie unter psychischer und physischer Belastung arbeiten. Manche Tätigkeiten sind zwar erlaubt, jedoch nur unter be- stimmten Voraussetzungen, z. B. unter Aufsicht. Gefährliche Arbeitsstoffe Jugendliche dürfen keine Arbeiten durchführen, bei denen sie gesund- heitsgefährdenden Arbeitsstoffen ausgesetzt sind.
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