Ausbildung Lehre

87 www.arbeiterkammer.at Welche Arbeiten sind nicht erlaubt? Dazu zählen beispielsweise: Giftige Chemikalien (Kennzeichnung mit Totenkopf-Symbol) Stoffe, die die Haut oder die Augen reizen oder verätzen können Stoffe, die zu Allergien oder Asthma führen können Krebserzeugende, fortpflanzungsschädigende und erbgutverändernde Stoffe (Kennzeichnung mit dem Symbol „Gesundheitsgefahr“) Ausgenommen von diesem Verbot sind Arbeiten, bei denen die Ein- wirkung (Exposition) so gering ist, dass nach arbeitsmedizinischen Erfahrungen eine Schädigung der Gesundheit nicht zu erwarten ist. Weiters sind Jugendliche von diesem Verbot dann ausgenommen, wenn sie in Ausbildung stehen und bei der Arbeit beaufsichtigt werden. Weitere Beschäftigungsverbote Explosionsgefährliche Arbeitsstoffe – erlaubt ist die Bereitstellung für Verkauf, Transport, Verwendung pyrotechnischer Gegenstände Brandgefährliche Arbeitsstoffe bzw. entzündbare Gase und ent- zündbare Flüssigkeiten – diese sind erlaubt nach 18 Monaten Aus- bildung unter Aufsicht Brandgefährliche Arbeitsstoffe bzw. oxidierbare Gase und ent- zündbare Feststoffe – diese sind erlaubt nach 18 Monaten Aus- bildung unter Aufsicht Physikalische Einwirkungen Beschäftigungsverbote Einwirkung bestimmter elektromagnetischer Felder, bestimmte Lasereinrichtungen oder bestimmte Lampen und Leuchten – nur erlaubt nach 18 Monaten Ausbildung unter Aufsicht Strahlenbereiche mit ionisierender Strahlung im Sinne des Strahlen- schutzgesetzes Überschreitung bestimmter Auslösegrenzwerte für Vibrationen Psychische und physische Belastungen Beschäftigungsverbote Heben, Abstützen, Absetzen, Schieben, Ziehen, Tragen, Wenden und sonstiges Befördern von Lasten mit oder ohne Hilfsmittel – wenn damit eine unzuträgliche Beanspruchung des Organismus der

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