Ausbildung Lehre

88 AK Infoservice www.arbeiterkammer.at Jugendlichen verbunden ist Stemmarbeiten mit nicht kraftbetriebenen Arbeitsmitteln – wenn damit eine unzuträgliche Beanspruchung verbunden ist Arbeiten, bei denen der Organismus durch Hitze besonders belastet wird – erlaubt für Jugendliche in Ausbildung unter Aufsicht Arbeiten in Räumen mit Temperaturen unter -10 Grad Celsius – Ausnahmen sind möglich Gefährliche Arbeitsmittel Die folgenden Verbote gelten nicht, wenn Vorsorge getroffen wurde. Das heißt, wenn an den Arbeitsmitteln und Geräten Unfallgefahren durch geeignete Maßnahmen beseitigt wurden. Das können Licht- schranken, Zweihandschaltungen, trennende Schutzeinrichtungen und Ähnliches sein. Wenn keine Gefahr besteht, dürfen Jugendliche Störungsbeseitigun- gen, Wartungs- und Reinigungsarbeiten an Arbeitsmitteln, Anlagen und Einrichtungen durchführen. Verbotene Arbeitsmittel Furnierschälmaschinen, Holzschälmaschinen Furniermessermaschinen Bauaufzüge Bolzensetzgeräte Schlachtschussapparate Selbstfahrende Arbeitsmittel (Ausnahmen möglich) Hebezeuge (Ausnahmen möglich) Schlepplifte Zerkleinerungsmaschinen (wenn Beschickung von Hand) Erlaubte Arbeitsmittel I Bandsägen für die Metallverarbeitung Brotschneidemaschinen Wurstschneidemaschinen Handgeführte Trennmaschinen und Winkelschleifer (mit einer Nennleistung von nicht mehr als 1.200 Watt) Drehmaschinen

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