Ausbildung Lehre
90 AK Infoservice www.arbeiterkammer.at Zur Einhaltung dieses Zeitraums muss der Betrieb geeignete Maß- nahmen festlegen Wenn Lehrlinge in einen Nichtraucherbetrieb wechseln wollen, muss sie die Lehrlingsstelle dabei unterstützen und beraten Wenn die Lehre vor dem 1. September 2018 begonnen hat In diesem Fall gilt der Zeitraum von einer Stunde nicht, wenn es dafür zwingende oder organisatorische Gründe gibt. Diese Lehrlinge sind je- doch wie bisher überwiegend in Nichtraucherräumen zu beschäftigen. Das heißt: Die Lehrlinge müssen bei einer Arbeitszeit von 8 Stunden mehr als 4 Stunden in Nichtraucherräumen beschäftigt werden. Das Arbeitsinspektorat Die Aufgabe des Arbeitsinspektorats ist es, im Zweifelsfall über Ver- bote und Ausnahmen in Betrieben zu entscheiden. Das Inspektorat prüft, ob im Einzelfall der Schutz der Sicherheit, der Gesundheit oder der Sittlichkeit von Jugendlichen beeinträchtigt wird. Zudem kann das Arbeitsinspektorat über die verordneten Verbote hinaus bestimmte Beschäftigungen untersagen oder von Bedingungen abhängig machen. Vor der Bewilligung von Ausnahmen sind die Jugendschutz- stelle der Arbeiterkammer (AK) und die zuständige gesetz- liche Interessenvertretung der Arbeitgeberinnen und Arbeit- geber einzuschalten.
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