Ausbildung Lehre
93 www.arbeiterkammer.at Wo und wie können Lehrlinge mitbestimmen? Teilnahme an Lehrerkonferenzen (mit Ausnahmen) Mitsprache bei der Unterrichtsgestaltung im Rahmen des Lehrplans Beteiligung an der Wahl der Unterrichtsmittel Die Mitbestimmungs- und Mitentscheidungsrechte beinhalten: Der Anwendung von Erziehungsmitteln, z. B. Versetzung einer Schülerin oder eines Schülers in einen anderen Lehrgang Der Antragstellung auf Ausschluss einer Schülerin oder eines Schülers Der Festlegung von Unterrichtsmitteln Es wird gewählt Im Prinzip kann sich jede Schülerin bzw. jeder Schüler zu einer Wahl aufstellen lassen bzw. selbst wählen. Die Wahl der Schülervertretung findet geheim, persönlich und unmittelbar statt. Folgende Schülerinnen und Schüler können gewählt werden: Als Klassensprecherin: alle in einer Klasse Als Jahrgangssprecherin: alle eines Jahrgangs Als Tagessprecherin: alle des betreffenden Schultages Als Schulsprecherin: alle der betreffenden Schule (an ganzjährigen Berufsschulen werden Schulsprecherinnen durch Tagessprecherin- nen gewählt) Bei allen Wahlvorgängen wird gleichzeitig auch die Stellvertretung gewählt. Bei Schulen mit Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) müs- sen zusätzlich noch 3 Stellvertreterinnen bzw. -vertreter für den SGA gewählt werden. Nominierung der Kandidatinnen und Kandidaten Alle Wahlberechtigten können bis spätestens 3 Schultage vor den Wahlen Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl vorschlagen. Der Vorschlag muss von den Kandidatinnen und Kandidaten angenommen werden. Zeitpunkte der Wahl Die Wahl findet innerhalb der ersten 5 Wochen eines Schuljahres statt und wird spätestens 2 Wochen davor durch die Schulleitung aus- geschrieben. Die Wahl der Klassensprecherinnen bzw. -sprecher an lehrgangsmäßigen Berufsschulen soll möglichst innerhalb der ersten
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