Ausbildung Lehre

94 AK Infoservice www.arbeiterkammer.at Woche eines Lehrgangs stattfinden. Die Wahl der Schulsprecherinnen bzw. -sprecher, Vertreterinnen und Stellvertreterinnen bzw. -vertreter für den SGA soll innerhalb der ersten 2 Wochen eines Lehrgangs stattfinden. Ablauf der Wahl Den Vorsitz bei den Wahlen haben die Schulleitung oder von ihr er- nannte Lehrkräfte. Die Wahlberechtigten tragen bei der Wahl den Namen der von Ihnen gewünschten Kandidatin bzw. des Kandidaten in den Stimmzettel ein. Falls die Stimmzetteln bereits Namen erhalten, werden Wahlpunkte vergeben. Gewählt ist, wer auf mehr als der Hälfte der Stimmzettel an erster Stelle gereiht wurde. Funktionsperiode Die Funktion einer Schülervertretung dauert bis zur nächsten Wahl an. Eine Schülervertreterin oder ein Schülervertreter kann auch aus dem Verband ausscheiden, für den sie oder er gewählt wurde. Es kann auch zu einem Rücktritt oder einer Abwahl kommen. Bei Ausscheiden einer Schülervertretung aus der Funktion sind unverzüglich Neuwahlen durchzuführen. Klassen-, Abteilungs-, Tages- und Schulsprecherinnen bzw. -sprecher werden durch deren Stellvertretungen ersetzt. Der Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) Der SGA dient der Förderung und Festigung der Schulgemeinschaft. Er besteht aus: Der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter 3 Vertretungen der Lehrerinnen und Lehrer 3 Vertretungen der Schülerinnen und Schüler 3 Vertretungen der Erziehungsberechtigten Die Vertretungen der Erziehungsberechtigten sind nur dann notwendig, wenn das die Erziehungsberechtigten von 20 Prozent der Schülerinnen und Schüler verlangen (jeweils für ein Schuljahr). Die Vertretungen der Lehrerinnen und Lehrer werden von der Schul- konferenz gewählt. Die Schulsprecherin bzw. der Schulsprecher und die 2 Stellvertretungen bilden die Vertretung der Schülerinnen und Schüler. Weiters werden 3 Stellvertretungen für den SGA gewählt.

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