Ausbildung Lehre

95 www.arbeiterkammer.at Erziehungsberechtigte wählen ihre Vertretung unter Leitung der Schul- leitung. Besteht ein Elternverein, so wird die Vertretung von diesem entsandt. Darüber kann der SGA abstimmen und entscheiden: Mehrtägige Schulveranstaltungen Hausordnung Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen Schulautonome Schulzeitregelungen Richtlinienerstellung über die Wiederverwendung von Schulbüchern Beratung über Fragen des Unterrichts, Erziehung, Planung von Schulveranstaltungen Durchführung von Veranstaltungen der Schullaufbahnberatung Schulautonome Festlegung von Eröffnungs- und Teilungszahlen Der Schulclusterbeirat Ab 1. September 2018 können Schulen im organisatorischen Verbund als Schulcluster geführt werden. Dieser Beirat dient der Förderung und Festigung der Schulgemeinschaft. Er besteht aus: Der Leiterin bzw. dem Leiter des Schulclusters Den Schulsprecherinnen bzw. –sprechern der beteiligten Schulen Je einer Vertretung der Lehrerinnen und Lehrer aus dem SGA der beteiligten Schulen Je einer Vertretung der Erziehungsberechtigten aus dem SGA der beteiligten Schulen Mindestens 3 und höchstens 8 Repräsentantinnen bzw. Repräsen- tanten folgender Institutionen: regionale Kooperationspartner der außerschulischen Jugendarbeit und der regionalen Sozialarbeit, Sozialpartner und Schulerhalter der beteiligten Schulen, des regio- nalen Vereinswesens und der regionalen industriellen und gewerb­ lichen Strukturen Über folgende Angelegenheiten entscheidet der Schulclusterbeirat unter anderem: In Angelegenheiten, die ihm vom SGA einer Schule des Clusters übertragen wurden In allen Angelegenheiten der beteiligten Schulen und des Clusters Wo und wie können Lehrlinge mitbestimmen?

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