Ausbildung Lehre

96 AK Infoservice www.arbeiterkammer.at selbst, die Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie Erziehungsberechtigte betreffen Erweiterte Schulgemeinschaft Die erweiterte Schulgemeinschaft soll die notwendigen engen Verbin- dungen zwischen den Berufsschulen und dem Wirtschaftsleben fördern und pflegen. Bei diesem Schulausschuss wirken gesetzliche Interessen- vertretungen der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite mit. Überschulische Schülervertretungen Für die Vertretung der Interessen von Schülerinnen und Schüler auf Landes- bzw. Bundesebene ist die Landes-, Bundes- oder Zentral- lehranstalten-Schülervertretung zuständig. Die Schülervertretungen beraten in grundsätzlichen Fragen des Unter- richtes. Sie machen Vorschläge zur Erlassung von Gesetzen und Verordnungen. Sie planen und führen Fortbildungsveranstaltungen für Schülervertreterinnen bzw. -vertreter durch. Seit 1. September 2018 gibt es ein Schülerparlament. Es muss ein Mal pro Schuljahr tagen und wird von der Bundesschulsprecherin bzw. dem Bundesschulsprecher einberufen. Im Schülerparlament vertreten sind die Mitglieder der Landesschülervertretungen und der Zentrallehr- anstalten-Schülervertretung. Die Aufgabe des Schülerparlaments: Die Beratung der Bundesschulsprecherin bzw. des Bundesschulsprechers in allen Angelegenheiten der überschulischen Interessensvertretung von allgemeiner Bedeutung Mitbestimmung am Arbeitsplatz Der Jugendvertrauensrat Der Jugendvertrauensrat vertritt die besonderen Interessen der ju- gendlichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Dies geschieht im Einvernehmen mit dem Betriebsrat und in Zusammenarbeit mit den überbetrieblichen Interessenvertretungen – Gewerkschaft (ÖGB) und Arbeiterkammer (AK).

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