Junge Konsumenten

17 • 0 – 6 JAHRE Kind; keine Geschäfte, mit Ausnahme von geringfügigen Geschäften des täglichen Lebens (Kaugummi kaufen), wenn auch bezahlt wird. • 7 – 13 JAHRE Unmündig-Minderjährige/r; darf zusätzlich auch schon größere Geschäfte abschließen, bei denen er/sie sich zu nichts verpflichten muss. Verpflich- tungen können rechtswirksam nur mit Zustim- mung der Eltern eingegangen werden. • 14 – 17 JAHRE Mündig-Minderjährige/r; teilweise geschäftsfähig; darf solche Geschäfte und Verträge gültig schlie- ßen, die von eigenem Einkommen – ohne aber dadurch den persönlichen Lebensunterhalt zu gefährden – auch bezahlt werden können • AUCH AB 14 JAHREN Strafmündige/r; strafrechtlich verantwortlich für das, was angestellt wurde, d.h. kann für Straftaten, die begangen wurden, vor Gericht gebracht und mit Geldstrafe oder sogar Gefängnis bestraft werden • AB 18 JAHREN Volljährige/r; voll geschäftsfähig

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