Junge Konsumenten
23 Wenn der neue Fußballschuh nach 3-mal Tragen schon ein Loch hat, dann ist das ein Fall von Gewährleistung . Der Händler, der den Schuh verkauft, muss nämlich dafür „Gewähr leisten“, also dafür sorgen, dass er beim Verkaufen in Ordnung und frei von Fehlern ist. Wird ein Schuh aber nach so kurzer Zeit trotz normaler Verwen- dung kaputt, dann muss ihn der Händler kostenlos reparieren oder gegen einen neuen austauschen. Das gilt für alle Waren. Grundsätzlich beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre, in manchen Fällen sogar 3 Jahre. Garantie hingegen ist ein freiwilliges Versprechen des Herstellers einer Ware, dass er gratis repariert oder austauscht, wenn – z. B. auch nach längerer Zeit – ein Gerät kaputt wird. Aber: Kein Hersteller muss eine Garantie geben; wenn er sie gibt, kann er sie deshalb selbst gestalten und kann auch nur für ganz bestimmte Fehler garantieren. Das, was er garantiert, muss er aber immer einhalten. Wenn da- her ganz toll mit Garantie geworben wird: immer vor demKauf die Bedingungen genau durchlesen, damit du weißt, was dir imFalle zusteht und was nicht.
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