Junge Konsumenten
43 Wer andere Personen, z.B. Mitschüler, Arbeitskollegen, ehemalige Freunde oder Lehrer im Internet oder per Handy öffentlich verspottet, schlecht macht oder gar bedroht, der kann dafür bestraft werden und – schlimmstenfalls – sogar ins Gefängnis kommen. Es gibt einen eigenen Paragrafen (§) im Strafge- setzbuch (StGB), der geschaffen worden ist, um zu zeigen, dass diese Sache ernst ist. Cybermobbing kann über Messengerdienste, z.B. WhatsApp oder Sonderformen wie Tellonym, soziale Netzwerke wie Facebook , Foto- und Videoplattformen, z.B. Insta- gram oder YouTube aber auch per SMS passieren. Wer so was macht, also die Täter, werden Cyberbully genannt. Und wie du schon weißt, kann jeder Cyberbully, spätestens wenn der 14 Jahre alt geworden ist, bestraft werden. Nicht nur darum gilt: „Was du nicht willst, das man dir tut ….“
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy NDIxOTE=