Konsumentenrechte
9 www.arbeiterkammer.at Wo liegen beim Kauf die Knackpunkte? wenn sie sich vertraglich verpflichten wollen. Ansonsten kommt kein gültiger Vertrag zustande. Ein Geschenk dürfen die Jugend lichen nur dann annehmen, wenn es keine Zusatzkosten verursacht. Eine CD geht ok, eine Gratis-Zeitschrift mit nachfolgendem Abon- nement nicht. Mündige Minderjährige Personen zwischen 14 und 18 Jahren können über Dinge frei ver- fügen, die ihnen überlassen wurden. Zum Beispiel Taschengeld und selbstverständlich ihr eigenes Einkommen, Stichwort Lehrlings- entschädigung. Volljährige Personen ab dem 18. Lebensjahr sind uneingeschränkt geschäfts- fähig und können alle Rechtsgeschäfte in Eigenverantwortung abschließen. Ausnahme: Personen, die unter Sachwalterschaft gestellt sind. Was tun bei unbestellten Warenlieferungen? Durch die Zusendung von unbestellten Waren wie Bücher, Magazine, Bilder usw. kommt kein Vertrag zustande, der Sie zu etwas verpflich- tet. Das gilt auch dann, wenn der Absender Sie in einem Begleitbrief zur Zahlung oder Rücksendung auffordert. Sie müssen weder das eine noch das andere tun. Verträge, die den Lebensunterhalt gefährden, sind ungül- tig. Es sei denn, die Eltern bzw. die gesetzliche Vertretung haben zugestimmt. Das Risiko liegt beim Unternehmen. Wurde Ihnen eine Ware irrtümlich zugesandt, müssen Sie das dem Absender innerhalb eines angemessenen Zeit- raumes mitteilen. In der Regel sind das 14 Tage. Oder die Ware auf dessen Kosten zurückschicken.
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