Konsumentenrechte

10 AK Infoservice www.arbeiterkammer.at Verträge durch Werbeanrufe Werbeanrufe ohne Ihre vorhergehende Zustimmung sind nicht erlaubt. Sie haben die Möglichkeit, solche Anrufer beim zuständigen Fernmelde- büro anzuzeigen. Darüber hinaus gilt: Am Telefon abgeschlossene Verträge in Zusam- menhang mit einer Gewinnzusage oder Wett- bzw. Lotteriedienst- leistungen sind unwirksam. Das Unternehmen darf kein Entgelt ver- langen. Allerdings muss der Anruf vom Unternehmen eingeleitet worden sein. Das bedeutet: Das Unternehmen muss angerufen oder Ihren Rückruf provoziert haben. Verträge über Dienstleistungen Werden Dienstleistungsverträge am Telefon abgeschlossen, bedarf es einer nachträglichen Bestätigung. Das funktioniert so: Zunächst muss Ihnen das Unternehmen sein Angebot auf einem dauerhaften Datenträger zukommen lassen. Zum Beispiel per Brief oder E-Mail Wenn Sie dieses Angebot schriftlich annehmen, wird der Vertrag wirksam Nehmen Sie das Angebot nicht an, kommt der Vertrag nicht zu- stande. Das Unternehmen kann kein Entgelt von Ihnen verlangen Wie bei den Werbeanrufen gilt auch hier: Der Anruf muss vom Unter- nehmen eingeleitet worden sein. Bestellen übers Internet Im österreichischen Vertragsrecht gilt das Prinzip der Formfreiheit. Das heißt, es können auch im Internet Verträge verbindlich ab- geschlossen werden. Natürlich gibt es auch hier spezielle Schutz- regelungen.

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