Konsumentenrechte

12 AK Infoservice www.arbeiterkammer.at Die gerade erwähnte Regelung gilt nicht für alle Geschäfte. So etwa sind Finanzdienstleistungen, Glücksspiele und Im- mobiliengeschäfte davon ausgenommen. Vorsicht Kleingedrucktes! Viele Unternehmen verwenden vorformulierte Vertragsbedingungen. Man nennt sie Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Sie enthalten unter anderem Bestimmungen zu folgenden Punkten: Liefertermin Zahlungskonditionen Leistungs- und Preisänderungen Kündigungen Manchmal findet man in solchen AGBs allerdings Klauseln, die im Widerspruch mit dem Konsumentenschutzgesetz (KSchG) stehen. Die beiden häufigsten und damit wichtigsten sind: Verlängerungsklauseln Zum Beispiel für Zeitschriften-Abos oder Fitnessverträge mit folgendem Inhalt: „Das Jahres-Abo verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn Sie nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf kündigen." Diese Klausel ist unwirksam, weil eine wichtige Information fehlt. Das Unternehmen muss Sie nämlich vor Beginn der Kündigungs- frist nochmals extra auf die Vertragsverlängerung hinweisen, wenn Sie nicht rechtzeitig kündigen. Preisänderungsklauseln Das sind Klauseln, die nach Vertragsabschluss auch ohne sach- liche Rechtfertigung zu Preiserhöhungen führen.

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIxOTE=