Konsumentenrechte

16 AK Infoservice www.arbeiterkammer.at Wenn Sie vom Unternehmen außerhalb der Geschäftsräume per- sönlich angesprochen wurden und den Vertrag danach im Geschäft oder über ein Fernkommunikationsmittel abgeschlossen haben (z. B. Telefon, Online) In allen diesen Fällen spielt es keine Rolle, ob Sie oder das Unterneh- men den Vertragsabschluss eingeleitet haben. Vertragsabschluss im Fernabsatz Sind Sie eine vertragliche Verpflichtung ausschließlich mithilfe eines Fernkommunikationsmittels eingegangen, genießen Sie ein Rücktritts- recht. Konkret haben Sie dieses Recht bei: Bestellungen im Versandhandel Bestellungen am Telefon Bestellungen bei Teleshopping-Sendungen Internetbestellungen, bei denen sich das Unternehmen eines Ver- triebssystems bedient, das für den Fernabsatz organisiert ist Keine Rücktrittsrechte haben Sie z. B. bei Verträgen über Pflegedienste, Pauschalreisen, Flugbuchungen, Glücks- spielen und vielen Dienstleistungen im Gesundheitssektor. Rücktrittsrecht bei verspäteter Lieferung Erbringt das Unternehmen seine Leistung nicht zum vereinbarten Zeitpunkt, müssen Sie das nicht akzeptieren. Setzen Sie dem Unter- nehmen eine neue Frist, damit es die Leistung doch noch erbringen kann. Üblich sind 14 Tage. Erklären Sie gleichzeitig Ihren Rücktritt vom Vertrag, wenn die Leistung erneut nicht erbracht wird. Ausnahmen vom Rücktrittsrecht In bestimmten Fällen gelten die zuvor beschriebenen Rücktrittsrechte im Fernabsatz sowie außerhalb von Geschäftsräumen nicht: Bei Waren, die nach Ihren Angaben angefertigt werden oder auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind

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