Konsumentenrechte

19 www.arbeiterkammer.at Mögliche weitere Kosten: Wenn Sie sich statt der kostengünstigsten Standardlieferung für eine andere Lieferungsart entscheiden, tragen Sie die Mehrkosten In gewissen Fällen müssen Sie auch eine Wertminderung bezahlen. So etwa dann, wenn Sie Kleidung nicht nur probiert, sondern be- reits getragen haben. Oder wenn Sie ein Gerät nicht nur getestet, sondern schon verwendet haben Regelungen bei Dienstleistungsverträgen Hat das Unternehmen auf Ihren Wunsch bereits während der Rück- trittsfrist zu arbeiten begonnen, haben Sie die bis dahin erbrachten Leistungen zu bezahlen. Das Unternehmen muss Sie aber über Ihr Rücktrittsrecht und diese Kostenfolge vor Vertragsabschluss informiert haben. Bei bestimmten, außerhalb von Geschäftsräumen geschlos- senen Verträgen gelten andere Ausnahmen vom Rücktritts- recht. Zum Beispiel bei Finanzdienstleistungen, Pauschal- reisen, Pflegediensten oder Gesundheitsdienstleistungen. Bei solchen Verträgen genießen Sie kein Rücktrittsrecht, wenn Sie den Vertrag angebahnt haben. Wann haben Sie ein Rücktrittsrecht?

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