Konsumentenrechte

21 www.arbeiterkammer.at Was ist eine Gewährleistung? Wenn Sie etwas kaufen, erwarten Sie völlig zu Recht eine fehlerfreie und vereinbarungsgemäße Leistung. Egal, ob es eine Ware oder ein Werkauftrag ist. Letzteres wäre zum Beispiel das Aufstellen eines Kachelofens. Fällt Ihnen schon bei der Übergabe ein Mangel auf, neh- men Sie die Leistung am besten gar nicht entgegen. Was aber, wenn sich ein Mangel erst später herausstellt? Dann schützt Sie die gesetzliche Gewährleistung. Was versteht man unter Gewährleistung? Unter Gewährleistung versteht man das Einstehen eines Unterneh- mens für die Mangelfreiheit der Ware oder des Werks. Allerdings betrifft die Gewährleistung nur Mängel, die bei der Übergabe bereits vorhanden sind. Aber wie beweisen Sie das, wenn der Mangel erst später zutage tritt? In diesem Fall hilft Ihnen die gesetzliche Vermutung. Sie besagt: Ein Mangel war bereits bei der Übergabe vorhanden, wenn er sich innerhalb von 6 Monaten zeigt. Die Konsequenz daraus: Nicht Sie, sondern das Unternehmen muss die Mangelfreiheit bei der Übergabe beweisen. Welche Gewährleistungsrechte haben Sie? Je nach Mangel haben Sie mehrere Möglichkeiten, sich beim Unter- nehmen schadlos zu halten: Kostenlose Verbesserung, z. B. Reparatur oder Austausch der mangelhaften Sache Preisminderung oder Was tun, wenn die Ware mangelhaft ist? Diese gesetzliche Vermutung gilt nicht, wenn Sie mit der Art der Sache und der Art des Mangels unvereinbar ist. Zum Beispiel bei verderblichen Waren. Oder wenn es sich beim Mangel um eine typische Abnützungserscheinung handelt.

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