Konsumentenrechte
22 AK Infoservice www.arbeiterkammer.at Vertragsaufhebung mit Rückgabe von Ware und Geld, wenn es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt Bedingungen für eine Vertragsaufhebung: Verbesserung oder Austausch ist unmöglich Verbesserung oder Austausch wird binnen einer angemessenen Frist nicht durchgeführt, oder die Verbesserung schlägt fehl Das Unternehmen verweigert die Verbesserung oder den Austausch Verbesserung und Austausch sind für Sie mit erheblichen Unannehm- lichkeiten verbunden Sie können das Unternehmen aus nachvollziehbaren Gründen nicht mehr als Vertragspartner akzeptieren bzw. ihm vertrauen. Zum Beispiel, weil es eine Reparatur schon mehrfach ohne Erfolg versucht hat Paul Umsicht hat an seinem Auto ein Bremsproblem fest- gestellt. Vorsichtshalber lässt er sein Auto in eine Werkstatt abschleppen und fährt nicht selbst. 3 Tage später holt er es ab und merkt nach wenigen Metern, dass die Bremsen nach wie vor Probleme machen. Also bringt Paul Umsicht das Auto wieder in die Werkstatt zurück und weist auf diesen Mangel hin. Die Werkstatt verspricht Verbesserung. Weitere 3 Tage später ist das Bremsproblem trotz gegenteiliger Behauptung der Werkstatt noch immer nicht gelöst. Paul Umsicht verliert das Vertrauen in die Werkstatt, fordert das Geld zurück und wen- det sich an einen anderen Kfz-Betrieb. So machen Sie Ihre Gewährleistungsrechte geltend Zunächst empfehlen wir Ihnen, einen nach der Übergabe entdeckten Mangel sofort dem Unternehmen mitzuteilen. Am besten schriftlich als eingeschriebenen Brief. Sofort deshalb, weil es Fristen für eine allen- falls notwendige Geltendmachung Ihrer Rechte vor Gericht gibt. Der Gang vors Gericht ist dann notwendig, wenn Sie mit dem Unter- nehmen keine außergerichtliche Einigung erzielen können.
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