Konsumentenrechte
23 www.arbeiterkammer.at Fristen zur gerichtlichen Geltendmachung Ihrer Rechte: 2 Jahre für bewegliche Gegenstände wie Autos, Möbel oder Elektrogeräte 3 Jahre für unbewegliche Sachen. Das sind zum Beispiel Grund- stücke und damit fest verbundene Dinge, wie Häuser, aber auch die eingebaute Zentralheizung Die Gewährleistungsfrist läuft ab der Übergabe. Nach Ablauf erlischt das Gewährleistungsrecht. Sie müssen eine allfällige Klage also innerhalb dieser Frist einbringen. Der Gang zum Gericht sollte immer der letzte Weg sein. Viel besser ist es, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Dafür empfehlen wir Ihnen folgende Vorgehensweise: 1 Machen Sie ein konkretes Gewährleistungsrecht geltend, wenn Sie das Unternehmen schriftlich über den Mangel informieren. Zum Beispiel eine Reparatur 2 Setzen Sie dem Unternehmen eine konkrete Frist. Zum Beispiel 14 Tage 3 Halten Sie bis zur Mängelbehebung noch offene Geldbeträge zurück Erzielen Sie auf diesem Weg keine außergerichtliche Einigung, bleibt Ihnen nur die Klage. Einschränkungen von Gewährleistungsrechten Niemand kann Ihre Gewährleistungsrechte vor dem Erkennen des Mangels ausschließen bzw. einschränken. Schließen Sie ein Geschäft mit einem Unternehmen ab, sind kürzere oder längere Gewährleis- tungsfristen unwirksam. Mit einer Ausnahme: Kaufen Sie gebrauchte bewegliche Güter, kann die Gewähr- leistungsfrist auf ein Jahr sinken. Diese Verkürzung muss allerdings extra ausverhandelt werden. Fristverkürzungen sind allerdings dann unwirksam, wenn sie in vor- formulierten Standardverträgen oder in den AGB stehen. Was tun, wenn die Ware mangelhaft ist?
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