Konsumentenrechte

24 AK Infoservice www.arbeiterkammer.at Erfüllungsort der Gewährleistung Ein Unternehmen hat seine Gewährleistungspflicht dort zu erfüllen, wo es Ihnen die Ware übergeben hat. Was aber, wenn Sie etwas abgeholt haben? In diesem Fall müssen Sie Ihren Kauf zur Reparatur oder zum Austausch nicht zurückbringen, wenn das für Sie unzumutbar ist. Zum Beispiel bei sperrigen oder eingebauten Gütern. Gewährleistung und Montage Hat das Unternehmen Ihre Ware unsachgemäß montiert, haftet es für den daraus entstandenen Mangel Haben Sie die Ware montiert, haftet das Unternehmen ebenfalls für Mängel aus unsachgemäßer Montage. Allerdings nur dann, wenn Fehler in der Montageanleitung der Grund dafür sind Was ist eine Garantie? Die Garantie unterscheidet sich von der Gewährleistung. Sie ist die freiwillige Zusage eines Unternehmens, unter bestimmten Bedingun- gen für die Mängel einer Ware einzustehen. Zum Beispiel für Reparatur oder Austausch. Art, Umfang und Länge der Garantie stehen in den Garantiebedingungen. Halten Sie sich an die Auflagen in der Garantieerklärung. Tun Sie das nicht, können Sie Ihre Garantieansprüche verlieren. Versand-, Arbeits- und Materialkosten für die Verbesse- rung bzw. Reparatur oder den Austausch trägt das Unter- nehmen. Achtung bei Verträgen mit Privatpersonen: Denn hier können Sie Ihre Gewährleistungsrechte verlieren.

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