Konsumentenrechte
28 AK Infoservice www.arbeiterkammer.at Gutscheine gelten 30 Jahre, wenn nichts anderes vereinbart ist Bei einem Konkurs des Unternehmens verlieren Gutscheine leider sehr oft ihren Wert Lösen Sie Gutscheine innerhalb der Befristung ein. Zur Info: Der Oberste Gerichtshof hat bei einem Thermengutschein eine Befristung auf 2 Jahre für unzulässig erklärt. Wenn die Lieferung verspätet kommt Wenn ein Unternehmen seine Leistung nicht zum vereinbarten Zeit- punkt erbringt, spricht man von Lieferverzug. Die gute Nachricht: Sie müssen diesen Lieferverzug nicht einfach hinnehmen. Was tun bei Lieferverzug? Setzen Sie dem Unternehmen schriftlich eine angemessene Nachfrist. Üblich sind 14 Tage. Erklären Sie in diesem Schreiben auch gleich Ihren Rücktritt vom Vertrag für den Fall, dass das Unternehmen auch innerhalb der Nachfrist die Leistung nicht erbringt. Kommt das Unternehmen erst nach der von Ihnen gesetzten Nachfrist seiner vertraglichen Verpflichtung nach, müssen Sie die Erfüllung nicht mehr akzeptieren. Verlangen Sie bei einem verschuldeten Verzug vom Unternehmen Schadenersatz, wenn Sie durch die Verspätung einen finanziellen Schaden erleiden. Für Unannehmlichkeiten können Sie sich nur dann entschädigen lassen, wenn Sie bei Abschluss des Vertrages eine Ver- tragsstrafe vereinbart haben. Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe sollte immer möglichst schriftlich festgehalten werden. Mit dieser sogenannten Pönale können Sie das Unternehmen zum Bei- spiel verpflichten, einen pauschalierten Schadenersatz für jede Woche Lieferverzug zu bezahlen. Am besten, Sie vereinbaren dazu einen gewissen Prozentsatz, den Sie sich nach Leistungserbringung von der Vertragssumme abziehen.
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