Konsumentenrechte

5 www.arbeiterkammer.at Preisvergleiche und Kostenvoran- schläge Regelmäßige Preiserhebungen zeigen immer wieder große Preis- unterschiede bei vergleichbaren oder sogar bei gleichen Produkten. Deshalb lohnt es sich für Sie, vor dem Kauf Vergleiche anzustellen. Das können Sie aber nur bei ersichtlich ausgezeichneten Preisen. Preisauszeichnungen sind gesetzlich vorgeschrieben Alle Waren müssen ein Preisschild tragen. Egal, ob sie in Schau- fenstern, Schaukästen, auf Verkaufsständen, innerhalb oder außerhalb der Geschäftsräume zum Verkauf stehen. Einzige Ausnahmen: Kunst- gegenstände und Antiquitäten Das Unternehmen ist verpflichtet, auf dem Preisetikett den Bruttopreis anzugeben. Das heißt inklusive Umsatzsteuer sowie aller sonstigen Abgaben und Zuschläge. Wer überwacht die Auszeichnungspflicht? Leider locken manchmal Waren im Schaufenster mit kleineren Preisen als dann an der Kassa verrechnet werden. In solchen Fällen haben Sie bedauerlicherweise keinen Anspruch auf den billigeren Preis. Allerdings können Sie solche falschen Preisauszeichnungen bei der Bezirkshauptmannschaft bzw. dem Magistrat melden. Beide über- wachen die Einhaltung der Preisauszeichnungspflicht. Preisvergleiche lohnen sich aber nicht nur bei Käufen des täglichen Bedarfes, sondern auch bei größeren Anschaffungen. Kosten sparen mit Kostenvoranschlägen Bei größeren Aufträgen raten wir Ihnen, vorher einen Kostenvoran- schlag (KV) einzuholen. Am besten gleich mehrere! Welche Bestim- mungen dabei gelten, regelt das Konsumentenschutzgesetz. Die wichtigsten Bestimmungen sind: Worauf sollten Sie vor einem Kauf achten?

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