Konsumentenrechte

6 AK Infoservice www.arbeiterkammer.at Ein KV ist kostenlos. Es sei denn, das Unternehmen hat Sie vorher auf die Zahlungspflicht hingewiesen Ein KV ist verbindlich, wenn er nicht ausdrücklich für unverbindlich erklärt wurde. Zum Beispiel durch die Bezeichnung „Unverbindli- cher Kostenvoranschlag“. Oder, wenn darin „Zirka-Preise" stehen bzw. Vermerke wie dieser: „Abgerechnet wird nach Naturmaß“ Ohne Ihre Zustimmung dürfen selbst unverbindliche Kostenvoran- schläge nicht mehr als 15 Prozent überschritten werden. Wenn eine darüber hinausgehende Überschreitung unvermeidbar ist, muss das Unternehmen die Arbeit unterbrechen und Sie über die Mehrkosten informieren: Lehnen Sie die Überschreitung ab, zahlen Sie die bisher erbrachten Arbeiten Wurden Sie vom Unternehmen nicht sofort informiert, müssen Sie die Mehrkosten nicht bezahlen In Ihrem Interesse sollte ein KV alle Nebenarbeiten enthalten, um nachträgliche Änderungswünsche und Zusatzaufträge zu vermeiden.

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