Rücktrittsrechte

5 AK -Infoservice ACHTUNG: Verträge über Warenkäufe, die im Rahmen eines Werbeanrufs zustan- de kommen, sind gültig und es gelten die allgemeinen Ausführungen zum Rücktrittsrecht. Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge: Wer kennt die Situation nicht, plötzlich läutet es an der Haustür und ein Vertreter steht vor der Tür, der unbedingt ein Geschäft abschließen will. So läutet es auch bei Herrn Mayr an der Haustür. Der Vertreter eines pri- vaten Telefonanbieters steht vor der Tür und teilt ihm mit, dass er we- sentlich günstiger als bisher telefonieren könne. Die Vorstellung klingt überzeugend und Herr Mayr unterfertigt nach den Ausführungen des Vertreters den vorgelegten Vertrag. Erst als die Haustür wieder geschlos- sen ist, kommen ihm Bedenken, ob dieser Vertrag wirklich einen Vorteil gegenüber dem beim bisherigen Anbieter darstellt. Er möchte die Preise eigentlich zuerst in Ruhe vergleichen und den Vertrag deshalb rückgängig machen. Besteht ein kostenloses Rücktrittsrecht? Ja! Rechtsnorm: § 11 (FAGG) Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz Es handelt sich um einen sogenannten außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag, für den es ein 14-tägiges Rücktrittsrecht gibt. Ist der Unternehmer seiner Informationspflicht bei Bestehen eines Rücktritts- rechts über die Bedingungen, die Fristen und die Vorgangsweise für die Ausübung dieses Rechts nicht nachgekommen oder hat er das vom Ge- setzgeber vorgesehene Muster-Widerrufsformulars nicht zur Verfügung gestellt, so verlängert sich die Rücktrittsfrist von 14 Tagen um 12 Monate. Der Rücktritt ist an keine bestimmte Form gebunden. Er könnte sogar mündlich erklärt werden. Zu Beweiszwecken empfiehlt es sich jedoch je- denfalls, den Rücktritt per Einschreiben mit Rückschein zu erklären. WICHTIG: Kopie des Schreibens, Einschreibezettel und Rückschein auf- bewahren. Zu den rechtlichen Details der Regelung siehe Seite 35.

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