Rücktrittsrechte

AK -Infoservice 6 Weitere Beispiele für außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlos- sene Verträge: „Anbahnung“: Frau Mayr wünscht sich schon seit längerer Zeit eine neue Küche. Ihre Küche ist bereits über 20 Jahre alt und gefällt Frau Mayr gar nicht mehr. Zum Kauf einer neuen Küche konnte sich das Paar jedoch bisher nicht entschließen, da die Kosten natürlich entsprechend hoch sind. In einer Zeitung sehen sie dann eine interessante Werbung. Eine Firma wirbt da- mit, dass man bei einer älteren Küche ja nicht gleich die Küche austau- schen muss, sondern dass mit einer entsprechenden besonderen Bear- beitungsmethode die Küchenfronten durch Bekleben mit Folien, die es in ganz verschiedenen Mustern und Ausfertigungen gibt, wie neu aus- schauen. Die Zeitung liegt lange daheim. Schließlich ruft Herr Mayr bei der Firma an, zeigt sein Interesse an der Überarbeitung der Küche und vereinbart auch gleich einen Termin. Natürlich kommt gerne ein Vertreter der Firma zu Familie Mayr. Bei seinem Besuch ist er so überzeugend, dass das Ehepaar sich gleich für ein bestimmtes Design entscheidet und auch gleich den entsprechenden Auftrag unterzeichnet. Bereits wenige Tage nach der Unterschrift merkt Herr Mayr, dass Frau Mayr mit dieser Lösung nach längerer Überlegung gar nicht glücklich ist. Eine neue Küche wäre ihr doch wesentlich lieber. Herr Mayr fragt sich nun, ob überhaupt ein Rücktritt möglich ist, wo er doch selbst den Kontakt zu der Firma von sich aus hergestellt hat. Besteht ein kostenloses Rücktrittsrecht? Ja! Rechtsnorm: § 11 FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) Zur Vorgangsweise und der Rücktrittsfrist siehe oben. BEACHTE: Im Anwendungsbereich des Fern- und Auswärtsgeschäfte- Gesetzes steht das Rücktrittsrecht auch dann zu, wenn der Verbraucher den Vertrag von sich aus angebahnt hat!

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