Rücktrittsrechte
7 AK -Infoservice Werbefahrt Herr Mayr erhält ein Schreiben, wonach er als ein glücklicher Gewinner unter vielen Teilnehmern eines Preisrätsels ausgelost worden sei. Die Übergabe des Gewinns soll im Rahmen einer Ausflugsfahrt und einem gemütlichen Essen mit einer kleinen Warenpräsentation stattfinden. Herr Mayr kann sich zwar nicht daran erinnern, an einem Preisausschreiben dieser Firma mitgemacht zu haben. Er freut sich aber doch über den un- erwarteten Gewinn und nimmt an der Veranstaltung teil. Die Veranstaltung entpuppt sich als Verkaufsveranstaltung und der Verkäufer ist so über- zeugend, dass sich Herr Mayr dazu hinreißen lässt, zwei Matratzen und gleich das dazu passende Bettzeug zu kaufen. Die Ware soll ihm in ca. 14 Tagen übersendet werden. Erst zu Hause angekommen, wird ihm klar, dass er hier innerhalb weniger Minuten einen Vertrag über Euro 1.500,– über etwas abgeschlossen hat, das er eigentlich gar nicht braucht und das es im Handel vielleicht viel günstiger gibt. Der Reisegutschein für eine Person mit Übernachtung und Frühstück, den er auf der Veranstaltung als Gewinn erhalten hat, vermag ihn da auch nicht wirklich zu trösten, zumal er ohne seine Frau sowieso nicht verreist, und sie einen saftigen Aufschlag zu zahlen hätte. Herr Mayr weiß nur eines, er will den Vertrag auf alle Fälle rückgängig machen. Besteht ein kostenloses Rücktrittsrecht? Ja! Rechtsnorm: § 11 FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) Zeitschriftenabos an der Haustür Wieder einmal läutet es an der Haustür der Familie Mayr. Diesmal ist es Frau Mayr, die sich zur Unterschrift hinreißen lässt. Der junge Herr über- zeugt sie von einem Zeitschriftenabo für eine wöchentlich erscheinende Zeitschrift und argumentiert vor allem damit, dass ihm aus jedem Ver- tragsabschluss ein kleiner Teil zufließe, der für ihn als Studenten über- lebenswichtig sei. In weiterer Folge hat Frau Mayr so viel zu tun, dass sie einige Tage nicht dazukommt, sich das, was sie da unterschrieben hat, genauer anzuschauen. Rund 10 Tage später fällt ihr der Bestellschein wieder in die Hände und erst da fällt ihr auf, dass die Zeitschrift auf die- sem Weg um einiges teurer kommt, als wenn sie sie wie bisher am Kiosk in der Nähe mitnimmt.
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